URHEBERRECHTSABGABEN
Entsprechend der in Deutschland derzeit gültigen Rechtsprechung müssen nicht nur Kabelnetzbetreiber sondern auch Hauseigentümer bzw. Hausverwaltungen, sofern diese ihre Satellitenempfangsanlagen zur Versorgung von mehreren Wohnungen in ihren Gebäuden selbst betreiben, ab einer bestimmten Anzahl von Wohneinheiten Urheberrechtsabgaben an die einschlägigen Verwertungsgesellschaften abführen.
Für Anlagen die von uns betrieben bzw. vermietet werden führen selbstverständlich WIR die entsprechenden Abgaben in vorgeschriebener Höhe ab und stellen den Auftraggeber von der eigenen Zahlungspflicht frei.
Über unseren Fachverband, den FRK bestehen entsprechende Verträge mit den verschiedenen Verwertungsgesellschaften.
Verwertungsgesellschaft | WE Anzahl ab der Abgaben fällig werden |
ab 75 WE | |
ab 2 WE | |
ab 2 WE |
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